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Diese Hilfe soll
Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu
verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem
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Abtretung
Als Abtretung wird die Übertragung von Rechten und Ansprüchen
auf einen Dritten bezeichnet. Wenn
ein Darlehensnehmer z. B. einen Anspruch auf die Auszahlung eines
Bausparvertragsguthabens hat,
kann dieser Anspruch an den Darlehensgeber abgetreten werden. Auch
können bei einer
Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus
Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds
und Grundschulden abgetreten werden.