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Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


Abtretung

Als Abtretung wird die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten bezeichnet. Wenn
ein Darlehensnehmer z. B. einen Anspruch auf die Auszahlung eines Bausparvertragsguthabens hat,
kann dieser Anspruch an den Darlehensgeber abgetreten werden. Auch können bei einer
Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds
und Grundschulden abgetreten werden.


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