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Diese Hilfe soll
Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu
verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem
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Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung sichert kostengünstig den
schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung
des Eigentums an einem Grundstück.
Trotz eines unterschriebenen Kaufvertrages ist der Käufer noch nicht
neuer Eigentümer des
Grundstücks, da eine Änderung im Grundbuch längere Zeit als die
Kaufabwicklung dauert. In dieser
Zeit können Ereignisse eintreten, die den Eigentumsübergang
gefährden. Ein Fall wäre z.B., wenn der
noch im Grundbuch stehende Veräußerer des Grundstücks in dieser Zeit
Konkurs macht oder
Zwangsvollstreckt wird.
Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs
eingetragen. Sie schützt den
zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer das Objekt z.B. an
eine weitere Person verkauft
und/oder mit weiteren Lasten und Beschränkungen belastet.