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Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert kostengünstig den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung
des Eigentums an einem Grundstück.

Trotz eines unterschriebenen Kaufvertrages ist der Käufer noch nicht neuer Eigentümer des
Grundstücks, da eine Änderung im Grundbuch längere Zeit als die Kaufabwicklung dauert. In dieser
Zeit können Ereignisse eintreten, die den Eigentumsübergang gefährden. Ein Fall wäre z.B., wenn der
noch im Grundbuch stehende Veräußerer des Grundstücks in dieser Zeit Konkurs macht oder
Zwangsvollstreckt wird.

Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Sie schützt den
zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer das Objekt z.B. an eine weitere Person verkauft
und/oder mit weiteren Lasten und Beschränkungen belastet.

 


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