Haftungsausschluss

 
                        Home                   Kontakt               Impressum          Hilfe
 

 

 

Leistungsübersicht

Finanzierungsanfrage

Energiesparend Bauen

Biologisches Bauen

Starke Partner

Portrait

 

Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


Aufteilungsplan

Ein Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung. Durch
die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Verwechslungen und
Irrtümer ausgeschlossen werden.

Sie ist für die Begründung, neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung, Voraussetzung von
Wohneigentum. Er entspricht in seinem Erscheinungsbild im Wesentlichen den für die
Baugenehmigung erforderlichen Bau-, insbesondere Grundrisszeichnungen im Maßstab 1:100. In ihm
werden die Sondereigentumseinheiten (Wohnungen, die zu den Wohnungen gehörenden Kellerräume,
PKW-Stellplätze bzw. Garagen, gewerbliche Einheiten) in jeweils aufsteigender Nummernfolge
bezeichnet und oftmals mit farblichen Abgrenzungslinien dargestellt. Balkone und Loggien (nicht
dagegen ebenerdige Terrassen) müssen in die farbliche Umrandung einbezogen werden, damit ihr
Sondereigentumscharakter eindeutig wird. Die Nummern sind Bezugsgrundlage für die Bestimmung
des Sondereigentums in der Teilungserklärung. Das Merkmal der Abgeschlossenheit muss sich aus
der Darstellung im Aufteilungsplan ergeben. Dieser muss das Gesamtgebäude erfassen. Der
Aufteilungsplan ist der Teilungserklärung bzw. der Urkunde über die vertragliche Einräumung von
Sondereigentum als Anlage beizufügen und wird damit Bestandteil der Grundakte.

 


>>> zurück zur Übersicht <<<


 

 

Design by MF-Media.de