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Aufteilungsplan
Ein Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit
Unterschrift beurkundete Bauzeichnung. Durch
die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten
sollen Verwechslungen und
Irrtümer ausgeschlossen werden.
Sie ist für die Begründung, neben der
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Voraussetzung von
Wohneigentum. Er entspricht in seinem Erscheinungsbild im
Wesentlichen den für die
Baugenehmigung erforderlichen Bau-, insbesondere
Grundrisszeichnungen im Maßstab 1:100. In ihm
werden die Sondereigentumseinheiten (Wohnungen, die zu den Wohnungen
gehörenden Kellerräume,
PKW-Stellplätze bzw. Garagen, gewerbliche Einheiten) in jeweils
aufsteigender Nummernfolge
bezeichnet und oftmals mit farblichen Abgrenzungslinien dargestellt.
Balkone und Loggien (nicht
dagegen ebenerdige Terrassen) müssen in die farbliche Umrandung
einbezogen werden, damit ihr
Sondereigentumscharakter eindeutig wird. Die Nummern sind
Bezugsgrundlage für die Bestimmung
des Sondereigentums in der Teilungserklärung. Das Merkmal der
Abgeschlossenheit muss sich aus
der Darstellung im Aufteilungsplan ergeben. Dieser muss das
Gesamtgebäude erfassen. Der
Aufteilungsplan ist der Teilungserklärung bzw. der Urkunde über die
vertragliche Einräumung von
Sondereigentum als Anlage beizufügen und wird damit Bestandteil der
Grundakte.