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Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


Bauträger

Ein Bauträger ist eine Natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig ein Bauvorhaben im
eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung durchführt.

Dadurch unterscheidet er sich vom Baubetreuer, der im fremden Namen handelt.

Der Bauträger verpflichtet sich zur Errichtung und Veräußerung eines Bauvorhabens gegen Entgelt.
Er übernimmt sowohl die Planung, als auch die Ausführung des Baus. Dabei schließt er mit den
ausführenden Bauhandwerkern und dem Architekten im eigenen Namen und in der Regel für eigene
Rechnung selbstständige Werkverträge ab. Damit wird nur er - und nicht der Bauherr - Vertragspartner.

Der Bauträgervertrag besteht sowohl aus Elementen des Kauf- als auch des Werkvertrages. Durch ihn
wird (im Voraus) ein Grundstück mit dem darauf zu bauenden Haus gekauft.

● Der Erwerb des Grundstücks durch den Bauherrn, das in der Regel im Eigentum des Bauträgers
   steht, richtet sich nach dem Sachenrecht (§§ 873, 925 Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB).

● Der Bauträger haftet für Sach- und Rechtsmängel am Grundstücks nach Kaufrecht (§ 434 BGB).

● Bei Mängeln am Bauwerk stehen dem Bauherrn die werkvertraglichen Rechte zu (§ 634 BGB).


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