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Bauträger
Ein
Bauträger ist eine Natürliche oder juristische Person, die
gewerbsmäßig ein Bauvorhaben im
eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung durchführt.
Dadurch unterscheidet er sich vom Baubetreuer, der im fremden Namen
handelt.
Der Bauträger verpflichtet sich zur Errichtung und Veräußerung eines
Bauvorhabens gegen Entgelt.
Er übernimmt sowohl die Planung, als auch die Ausführung des Baus.
Dabei schließt er mit den
ausführenden Bauhandwerkern und dem Architekten im eigenen Namen und
in der Regel für eigene
Rechnung selbstständige Werkverträge ab. Damit wird nur er - und
nicht der Bauherr - Vertragspartner.
Der Bauträgervertrag besteht sowohl aus Elementen des Kauf- als auch
des Werkvertrages. Durch ihn
wird (im Voraus) ein Grundstück mit dem darauf zu bauenden Haus
gekauft.
● Der Erwerb des Grundstücks durch den Bauherrn, das in der
Regel im Eigentum des Bauträgers
steht, richtet sich nach dem Sachenrecht (§§ 873, 925 Bürgerlichen
Gesetzbuch, BGB).
● Der Bauträger haftet für Sach- und Rechtsmängel am
Grundstücks nach Kaufrecht (§ 434 BGB).
● Bei Mängeln am Bauwerk stehen dem Bauherrn die
werkvertraglichen Rechte zu (§ 634 BGB).