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Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


Effektivzins

Mit dem Effektivzins ist der effektive Jahreszins gemeint. Dieser stellt die als jährlicher Prozentsatz
anzugebenden Gesamtkosten eines Kredits dar. Er weicht in der Regel von dem im Kreditvertrag
enthaltenen Nominalzins ab. Bei Darlehen, deren Konditionen sich nicht auf die gesamte
Darlehenslaufzeit beziehen, spricht man von einem anfänglichen effektiven Jahreszins. Die
Preisangabenverordnung verpflichtet die Geldgeber zur Angabe eines Effektivzinses und schreibt die
Berechnungsmethode sowie die in die Berechnung einzubeziehenden Kostenbestandteile vor.
Einzubeziehen sind danach insbesondere, Agio, Disagio, Nominalzins, Bearbeitungsgebühren,
Kreditvermittlungskosten und Prämien für Restschuldversicherungen.

Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge fließen
nicht in die Berechnung ein. Der Effektivzins ermöglicht den Vergleich verschiedener Angebote. Die
Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.

 


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