Mit dem Effektivzins ist der
effektive Jahreszins gemeint. Dieser stellt
die als jährlicher Prozentsatz
anzugebenden Gesamtkosten eines Kredits dar.
Er weicht in der Regel von dem im
Kreditvertrag
enthaltenen Nominalzins ab. Bei Darlehen,
deren
Konditionen
sich nicht auf die gesamte
Darlehenslaufzeit beziehen, spricht man von
einem anfänglichen effektiven Jahreszins.
Die
Preisangabenverordnung verpflichtet die
Geldgeber zur Angabe eines Effektivzinses
und schreibt die
Berechnungsmethode sowie die in die
Berechnung einzubeziehenden
Kostenbestandteile vor.
Einzubeziehen sind danach insbesondere,
Agio,
Disagio,
Nominalzins,
Bearbeitungsgebühren,
Kreditvermittlungskosten und Prämien für
Restschuldversicherungen.
Schätzkosten,
Bereitstellungszinsen,
Kontoführungsgebühren und
Teilauszahlungszuschläge fließen
nicht in die Berechnung ein. Der
Effektivzins ermöglicht den Vergleich
verschiedener Angebote. Die
Effektivzinsberechnung ist in der
Preisangabenverordnung (PAngV)
geregelt.
