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Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


Erbbaurecht

Das Erbbaurecht, auch Erbpacht genannt, ist das veräußerliche und vererbbare Recht, auf oder unter
einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Er wird durch die Verordnung über das
Erbbaurecht geregelt.

Ein Erbbaurecht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) vergeben. ermöglicht somit einem
Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür
zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins an den
Eigentümer des Grundstücks. Dieser ist vertraglich festgelegt.

Das Erbbaurecht ist ein "grundstücksgleiches Recht" und kann daher mit einer Grundschuld oder
Hypothek belastet werden. Grundstücke im Erbbaurecht werden meistens von öffentlichen oder
privaten Institutionen vergeben, wie Kirchen, Gemeinden, Stiftungen, usw.
 


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