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Erbbaurecht
Das Erbbaurecht, auch Erbpacht genannt, ist das
veräußerliche und vererbbare Recht, auf oder unter
einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Er wird durch die
Verordnung über das
Erbbaurecht geregelt.
Ein Erbbaurecht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre)
vergeben. ermöglicht somit einem
Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein
Grundstück kaufen zu müssen. Dafür
zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten
Erbbauzins
an den
Eigentümer des Grundstücks. Dieser ist vertraglich festgelegt.
Das Erbbaurecht ist ein "grundstücksgleiches Recht" und kann daher
mit einer Grundschuld oder
Hypothek belastet werden. Grundstücke im Erbbaurecht werden meistens
von öffentlichen oder
privaten Institutionen vergeben, wie Kirchen, Gemeinden, Stiftungen,
usw.