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● Portrait |
Hilfe und Begriffserklärung
Erbbauzins Erbbauzins ist das wiederkehrende Entgelt für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen und nach §9 Abs. 2 der ErbbauVO nach Zeit und Höhe für die gesamte Laufzeit festzulegen
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