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Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


Gemeinschaftseigentum

Der Begriff Gemeinschaftseigentum taucht meist in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht
Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Dazu gehören alle Gebäudeteile, die für den
Bestand und die Sicherheit notwendig sind, wie z.B. Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom-
und Wasserleitungen sowie Außenanlagen.

Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand
gehalten.
 


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