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Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


 Grundschuldzins

Der Grundschuldzins wird zusammen mit der Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Während die
Höhe der Grundschuld meist dem Darlehensbetrag entspricht, weicht der Grundschuldzins erheblich
vom Darlehenszins ab. Damit möchte der Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung weitere
Forderungen (ausstehende Zinszahlungen, Kosten für Zwangsversteigerung etc.) abdecken.


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