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Diese Hilfe soll
Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu
verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem
Begriff um näheres dazu zu erfahren. |
Grundschuldzins
Der Grundschuldzins wird zusammen mit der Grundschuld im
Grundbuch
eingetragen. Während die
Höhe der Grundschuld meist dem Darlehensbetrag entspricht, weicht
der Grundschuldzins erheblich
vom Darlehenszins ab. Damit möchte der Gläubiger im Falle einer
Zwangsversteigerung weitere
Forderungen (ausstehende Zinszahlungen, Kosten für
Zwangsversteigerung etc.) abdecken.