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Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu
verstehen. Die verschiedenen
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Instandhaltungsrücklage
Instandhaltungsrücklage ist der, nach dem
Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WoEigG)
vorgeschriebener, regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag zur
Beseitigung auftretender Schäden und
Mängel am
Gemeinschaftseigentum. Der von allen Miteigentümern
aufzubringende Betrag richtet sich
nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen. Im Allgemeinen
liegt er zwischen 0,8%
und 1,0% p.a. der
Herstellungskosten.