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Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


Instandhaltungsrücklage

Instandhaltungsrücklage ist der, nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WoEigG)
vorgeschriebener, regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag zur Beseitigung auftretender Schäden und
Mängel am Gemeinschaftseigentum. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich
nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen. Im Allgemeinen liegt er zwischen 0,8%
und 1,0% p.a. der Herstellungskosten.


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