|
Diese Hilfe soll
Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu
verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem
Begriff um näheres dazu zu erfahren. |
Makler- und Bauträgerverordnung
In der Makler- und Bauträgerverordnung sind die Pflichten der
Immobilienmakler,
Darlehensvermittler und
Bauträger geregelt, die nach § 34c
GewO einer Erlaubnis für die Ausübung
ihres Gewerbes bedürfen.
Die MaBV regelt u. a. unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger
den vereinbarten Kaufpreis vom
Erwerber ganz oder in Raten verlangen kann.