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Diese Hilfe soll
Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu
verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem
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Negativbescheid
Ein Negativbescheid ist ein Bescheid vom Amt zur Regelung
offener Vermögensfragen. Es
bescheinigt, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das
Grundstück geltend gemacht
werden. Dieser Bescheid muss meist vor Bestellung einer Grundschuld
vorliegen.