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Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu
verstehen. Die verschiedenen
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Sondereigentum
Das
Wohnungseigentumsgesetz
unterscheidet zwei Arten des Sondereigentums: Zum einen das
Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum),
zum anderen das
Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum).