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Diese Hilfe soll
Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu
verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem
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Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht wird im
Grundbuch in Abt. II eingetragen.
Es sichert dem Begünstigten das Recht,
dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die
Immobilie
zu den zwischen Verkäufer und dritter
Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Will
er dies nicht, muss er seine
Zustimmung zum Verkauf erteilen.