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Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


Wohnwirtschaftliche Zwecke

Die Vergabe von Bauspardarlehen darf nur erfolgen, wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen
Zweck eingesetzt werden.

Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Zudem
kann der Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte
zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z.B. in einem Seniorenstift) sichern. Auch ist mit diesen
Mitteln die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung möglich.
 


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