Als Zins wird der Preis, den ein
Schuldner für die befristete Überlassung von
Geld zahlen muss bzw.
den ein Gläubiger für die Überlassung von
Sparkapital erhält, bezeichnet.
Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z.
B.
Darlehensvertrag,
Mietvertrag). Die Höhe des Zinses
bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach
Angebot und Nachfrage. Es gibt viele
Unterscheidungsformen von Zinsen wie z.B.
Eigen- und Fremdkapitalzinsen oder Soll- und
Habenzinsen, usw.
Üblicherweise wird dieses als Prozentsatz
vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben,
dem so
genannten
Nominalzinssatz.
Realzins der Zinssatz nach Abzug der
Inflationsrate. Der Realzins kann
negativ sein, wenn die Inflationsrate höher
ist als der Nominalzins.
