Haftungsausschluss

 
                        Home                   Kontakt               Impressum          Hilfe
 

 

 

Leistungsübersicht

Finanzierungsanfrage

Energiesparend Bauen

Biologisches Bauen

Starke Partner

Portrait

 

Hilfe und Begriffserklärung


Diese Hilfe soll Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu verstehen. Die verschiedenen
Begriffe sind alphabetisch sortiert. Klicken sie auf dem Begriff um näheres dazu zu erfahren.


Zinsabschlag

Zinsabschlag ist der Abschlag, der auf Kapitalerträge (Zinsen) fällig wird. Nach dem
Zinsabschlaggesetz werden seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich alle Zinseinkünfte mit einem
Abschlag von 30% versehen. Dieser Betrag wird von den Kreditinstituten vom Zins abgezogen und
direkt ans Finanzamt weitergeleitet.

Der Zinsabzug wird vermieden, wenn der Guthabenzins nicht über 1 Prozent liegt oder wenn der
Sparendem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Zinsen auf Bausparguthaben sind jedoch
auch ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im Kalenderjahr der
Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine Arbeitnehmersparzulage oder eine
Wohnungsbauprämie gewährt wird.
 


>>> zurück zur Übersicht <<<


 

 

Design by MF-Media.de