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Diese Hilfe soll
Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu
verstehen. Die verschiedenen
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Zinsabschlag
Zinsabschlag ist der Abschlag, der auf Kapitalerträge (Zinsen)
fällig wird. Nach dem
Zinsabschlaggesetz werden seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich alle
Zinseinkünfte mit einem
Abschlag von 30% versehen. Dieser Betrag wird von den
Kreditinstituten vom Zins abgezogen und
direkt ans Finanzamt weitergeleitet.
Der Zinsabzug wird vermieden, wenn der Guthabenzins nicht über 1
Prozent liegt oder wenn der
Sparendem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Zinsen
auf Bausparguthaben sind jedoch
auch ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem
Bausparer im Kalenderjahr der
Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine
Arbeitnehmersparzulage oder eine
Wohnungsbauprämie gewährt wird.