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Ihnen helfen, die Fachbegriffe der Finanzwelt besser zu
verstehen. Die verschiedenen
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Zusatzsicherheit
Zusatzsicherheit ist die Sicherheiten, die bei Überschreiten
der Beleihungsgrenzen oder nicht
ausreichenden
Bonitäten verlangt werden. Diese sind nach § 7 BSpKG
(Bausparkassengesetz)
vorgeschrieben, sofern eine Beleihung über 80% des Beleihungswertes
des Pfandobjekts beantragt
wird.
Darunter fallen beispielsweise
● Zusatzobjekte,
● Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern,
● Mitverpflichtungen von Verwandten
● sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.